QR-Rechnung – Einführung ab 1. Juli 2020
Worum geht es?
Ab 1. Juli 2020 können QR-Rechnungen verschickt werden. Daher müssen Rechnungsempfänger in der Lage sein, QR-Rechnungen zu verarbeiten.
Der QR-Zahlteil löst die bisherigen roten und orangen Einzahlungs-scheine ab. Es werden keine vorbedruckten Formulare mehr benötigt. Der QR-Code enthält zusätzliche Informationen welche eine einfachere, besser automatisierte Verarbeitung gewährleistet.
Die aktuellen Softwareversionen SalesStar, MillStar, FarmStar, BackStar7 und FibuWin7 sind bereits für die QR-Rechnungen gerüstet. Zudem steht Ihnen mit der MobileApp MobileScan ein Tool für das bequeme und schnelle einlesen von QR Rechnungen zur Verfügung.
Wie bin ich davon betroffen
Als Rechnungsempfänger benötige ich eine aktuelle Softwareversion sowie ein Erfassungsgerät. Dazu kann ein handelsübliches Smartphone oder Tablet in Kombination mit der MobileScan-App der ProtecData genutzt werden. Es kann auch ein Dokumentenscanner eingesetzt werden.
Als Rechnungssteller benötige ich ebenfalls eine aktuelle Softwareversion. Meine bestehenden Rechnungsformulare passt ProtecData nach vorgängiger Absprache an. Dazu benötige ich eine QR-IBAN, welche ich bei meiner Bank anfordern kann.
Wie bereite ich mich auf die QR-Rechnungen vor?
Ich kann mich ab Frühjahr 2020 bei der ProtecData melden und einen Termin für die Aktualisierung meiner Software vereinbaren. Ich melde mich bei meiner Bank und fordere meine QR-IBAN an.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Als Kunde mit einem Wartungsvertrag erhalte ich das Upgrade gratis. Mir wird lediglich der Aufwand für die Installation sowie die allfällige Anpassung meiner Formulare verrechnet.
Als FibuWin7-Anwender mit einem Update-Abo kann ich die Software selber aktualisieren. Dabei entstehen für mich keine zusätzlichen Kosten.
Die MobileScan-App kostet mich einmalig Fr. 90.-.
Sofern ich keine bestehenden Geräte nutzen kann, muss ich mit Anschaffungskosten für ein Smartphone, Tablet und/oder Dokumentenscanner bzw. Belegleser (z.B. Payeye) rechnen.
Kann ich weiterhin ESR Rechnungen verschicken?
JA, zurzeit besteht kein Zwang zur Umstellung auf die QR-Rechnung. Ich kann meinen vorhandenen Vorrat an Rechnungsformularen bzw. ESR-Vordrucken aufbrauchen.
Wo erhalte ich weitere Informationen
- paymentstandards.ch/
- Bei meiner Bank
- Zur MobileScan Website
- Download Software FibuWin 7